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Notarin
Kerstin Richter
Neumarkt 2
09405 Zschopau im
Erzgebirge

 

Tel.: 03725 78 777 40
Fax: 03725 78 777 42

 

info@notarin-richter.de

 

Bürozeiten:

Mo, Mi   9.00 - 16.00
Di, Do    9.00 - 18.00
Fr           9.00 - 12.00

sowie Termine nach Vereinbarung

Fahrstuhl vorhanden

Vorsorge

 

Haben Sie vorgesorgt?

Wir möchten Sie nicht beunruhigen. Aber was ist eigentlich, wenn Ihnen morgen etwas passiert?

Ein Unfall. Oder eine plötzliche Erkrankung, die dazu führt, dass Sie nicht mehr selbst handeln und Entscheidungen treffen können.

Wer regelt Ihre Vermögensangelegenheiten, wenn Sie selbst handlungsunfähig im Krankenhaus liegen? Wer verhandelt mit Banken, Institutionen und Behörden, wenn Sie es nicht mehr können? Und ... wer bestimmt, wie Ihre ärztliche Behandlung aussehen soll, wenn Sie bewusstlos im Koma liegen?

Ehegatten, Eltern oder Kinder bekommen allenfalls Auskunft. Für Sie handeln dürfen sie dagegen nicht! Vielmehr wird in einem derartigen Fall das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestellen. Das kann dauern. Und wer wird das sein? Ein Verwandter, ein Freund oder ein Fremder? Wie wird er sich entscheiden? Für eine riskante Operation oder dagegen? Für häusliche Pflege oder für ein Pflegeheim? Wird er Ihr Haus verkaufen wenn Sie in ein Heim müssen?

Jeder Volljährige muss also für den Ernstfall selbst vorsorgen.

 

Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge!

Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich alle wichtigen Dinge regeln und Sie schaffen Sie Klarheit, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen ist eine gesetzlich angeordnete Betreuung nicht mehr erforderlich, wenn Ihre Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten erledigt werden können. Den Umfang der Vollmacht bestimmen Sie selbst, Sie können diese inhaltlich jederzeit ändern oder widerrufen.

 

Wenn ich keine Angehörigen habe

Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen, können Sie eine Betreuungsverfügung errichten. In dieser können Sie z. B. erklären, wer Sie betreuen darf oder wer auf keinen Fall als Betreuer in Betracht kommt.

 

In Würde sterben können

Ans Bett gefesselt, nur von Maschinen am Leben gehalten und unfähig, ein Ende der Behandlung zu verlangen. Für viele ist dies eine beunruhigende Vorstellung. In einer Patientenverfügung legen Sie vorab fest, wieviel medizinische Versorgung Sie haben möchten, wenn Sie schwer und aussichtslos erkrankt sind. Sie können z. B. erklären, dass Sie einen menschenwürdigen Tod wünschen und ärztliche Maßnahmen ablehnen, die lediglich Ihr Leiden verlängern. Dann ist es den Medizinern erlaubt, ihr Behandlungsziel zu ändern: Statt Lebensverlängerung und Apparatemedizin geht es dann um Schmerz- und Beschwerdelinderung.

 

Allerdings sind bei der Erstellung so bedeutender Schriftstücke Vorüberlegungen zu treffen. Wie stehen Sie zu Krankheit, Leiden oder Tod? Wie lauten Ihre persönlichen Wertvorstellungen? Auch religiöse Anschauungen spielen eine Rolle. Nehmen Sie sich Zeit für Festlegungen und lassen Sie sich beraten.

 

Der richtige Weg für Sie

Egal ob Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung - verlassen Sie sich nicht auf vorgefertigte Formulare, auf denen Sie angeblich nur noch unterschreiben müssen. Die meisten dieser Vordrucke enthalten statt der notwendigen exakten Angaben nur leere Worthülsen, die Ihnen und Ihren Angehörigen im Ernstfall nicht weiterhelfen.

 

Gehen Sie deshalb rechtzeitig zum Notar und besprechen Sie in aller Ruhe Ihre Wünsche und Vorstellungen. Er wird Ihnen sagen was notwendig und rechtlich sinnvoll ist. Am Schluss wird für Sie alles wasserdicht formuliert.

Denn das ist das Wichtigste: Je klarer und eindeutiger eine Verfügung oder eine Vollmacht formuliert ist, umso reibungsloser können Ihre Interessen später durchgesetzt werden.

 

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